Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 („erster Lockdown“) verhältnismäßig – keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen

Mitteilung der Pressestelle Nr. 79/2023 Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 („erster Lockdown“) verhältnismäßig – keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen Urteil vom 11. Mai 2023 mehr lesen…