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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Verhandlungstermin am 18. Juni 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 226/25 bis I ZR 230/25 (Auskunftsanspruch gegen Wirtschaftsauskunftei)

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Freispruch durch das Landgericht Dresden vom Vorwurf des Anzündens der Lebensgefährtin rechtskräftig

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 20.03.2026 Nr. 053/2026 Beschluss vom 27. Januar 2026 - 5 StR 638/25 Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen. Da die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil nunmehr zurückgenommen hat, ist dieses damit rechtskräftig. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin, die Nebenklägerin, im Streit mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und…
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Urteil des Landgerichts Hannover wegen bewaffneten Überfalls auf ein Juweliergeschäft am Steintor in Hannover rechtskräftig

Ausgabejahr 2026Erscheinungsdatum 19.03.2026 Nr. 051/2026 Beschluss vom 5. März 2026 - 6 StR 368/25 Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover verworfen, mit dem er wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist. Nach den Feststellungen des Landgerichts kam der Angeklagte mit einem Cousin überein, einen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Hannover zu begehen und die Beute untereinander aufzuteilen. Der Angeklagte überredete den nicht revidierenden Mitangeklagten und einen weiteren Mittäter, den Überfall auszuführen. Er stellte ihnen dafür eine Sporttasche sowie einen Revolver zur…
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Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen genügen dem Erfordernis der Bezifferung

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