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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

C-209/21 P – Ryanair/ Kommission

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:C:2023:223 Vorläufige FassungSCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSGIOVANNI PITRUZZELLAvom 16. März 2023(1)Rechtssache C‑209/21 PRyanair DACgegenEuropäische Kommission„Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Schweden – Covid‑19 – Garantien für Darlehen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben“1.        Das Rechtsmittel, das Gegenstand der vorliegenden Rechtssache ist, ist Teil einer Vielzahl von beim Gerichtshof anhängigen Verfahren, in denen Ryanair die Urteile angreift, mit denen das Gericht die Klagen abgewiesen hat, die Ryanair gegen die Beschlüsse erhoben hatte, mit denen die Europäische Kommission die Unterstützungsmaßnahmen genehmigt hatte, die verschiedene Mitgliedstaaten aufgrund der Covid‑19-Pandemie zugunsten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet tätiger…
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C-590/21 – Charles Taylor Adjusting

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:C:2023:246 Vorläufige FassungSCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSJEAN RICHARD DE LA TOURvom 23. März 2023(1)Rechtssache C‑590/21Charles Taylor Adjusting Limited,FDgegenStarlight Shipping Company,Overseas Marine Enterprises Inc.(Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos [Kassationsgerichtshof, Griechenland])„Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Anerkennung und Vollstreckung in einem Mitgliedstaat von Entscheidungen aus einem anderen Mitgliedstaat – Art. 34 – Versagungsgründe – Verstoß gegen die öffentliche Ordnung des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird – Begriff der ‚öffentlichen Ordnung‘ – Entscheidung, die die Fortsetzung der vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats betriebenen Verfahren oder die Wahrnehmung des Rechts auf…
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Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Mitteilung der Pressestelle Nr. 85/2023 Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26. Mai 2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bremen, bei dem Landgericht Bremen sowie bei den Amtsgerichten Bremen-Blumenthal und Bremen tätig, bevor er im Januar 1999 bei dem Amtsgericht Bremen zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von dort war er in der Zeit von August 2002 bis Februar 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an…
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C-320/21 P – Ryanair/ Kommission

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:C:2023:54 Vorläufige FassungSCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSGIOVANNI PITRUZZELLAvom 26. Januar 2023(1)Rechtssache C‑320/21 PRyanair DACgegenEuropäische Kommission„Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV – Schweden – Covid-19 – Staatliche Garantie für eine revolvierende Kreditfazilität – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben“I.      Einleitung1.        Am 13. März 2020 nahm die Europäische Kommission, zwei Tage nachdem die WHO die Covid-19-Epidemie als Pandemie eingestuft hatte, eine Mitteilung(2) an, mit der sie mit einer „koordinierten europäischen Reaktion“ auf den großen wirtschaftlichen Schock für die Europäische Union aufgrund der gesundheitlichen Notlage sofort reagieren wollte. In dieser Mitteilung wies die Kommission darauf hin, dass sie…
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