Banco de Portugal u.a. DFON Die bedingungslose Anerkennung einer rückwirkenden Sanierungsmaßnahme eines Kreditinstituts ist unionsrechtswidrig, wenn dadurch ein Kunde an der Fortführung des Hauptsacheverfahrens gehindert würde, das er gegen die mehr lesen…
Monat: April 2021
Bundesgerichtshof billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen
Pressemitteilung 90/21 vom 30.04.2021
74/2021 : 29. April 2021 – Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-783/19
Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne Landwirtschaft Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte Ursprungsbezeichnung tragen, gegen jede Form kommerzieller Trittbrettfahrerei geschützt
73/2021 : 29. April 2021 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-665/20 PPU
X (Mandat d’arrêt européen – Ne bis in idem) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei mehr lesen…
71/2021 : 29. April 2021 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-383/19
Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny Rechtsangleichung Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist obligatorisch, wenn das betreffende Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen ist und nicht ordnungsgemäß stillgelegt worden ist
70/2021 : 29. April 2021 – Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-47/20, C-56/20
Stadt Karlsruhe (Reconnaissance d’un permis de conduire renouvelé) Verkehr Ein Mitgliedstaat kann die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat lediglich erneuerten Führerscheins ablehnen, nachdem er dessen Inhaber für sein Hoheitsgebiet mehr lesen…
69/2021 : 29. April 2021 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-815/19
Natumi Landwirtschaft Das Unionsrecht untersagt den Zusatz der Alge Lithothamnium calcareum bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel wie ökologischen/biologischen Reis- und Sojagetränken zu deren Anreicherung mit Calcium
Verhandlungstermin am 1. Juli 2021 um 11.00 Uhr in Sachen I ZB 54/20 (Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger)
Pressemitteilung 89/21 vom 28.04.2021