Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis)
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 179/2025
Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der
Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf
Asylbewerberheim in Saarlouis)
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. Oktober 2025 eine Entscheidung verkünden zu einer Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juli 2024. Dieses hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Ihm ist zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 17. September 1991 einen Freund durch Äußerungen dazu motiviert, in derselben Nacht einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis durchzuführen; durch diese Haupttat sei ein Bewohner des Hauses getötet worden.
Die Hauptverhandlung über die Revision hat am 4. September 2025 stattgefunden.
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Koblenz – Urteil vom 9. Juli 2024 – 4 St 2 BJs 328/20
Karlsruhe, den 30. September 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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