T-626/25 – Kira/ EUIPO – Kiddinx Studios (KIRA)

T-626/25 – Kira/ EUIPO – Kiddinx Studios (KIRA)

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BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ACHTEN KAMMER DES GERICHTS

21. November 2025(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache T-626/25,

Kira – Zentrum für KI-Risiken und -Auswirkungen gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwalt K. Bott,

Klägerin,

gegen

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch E. Lobotková und D. Stoyanova-Valchanova als Bevollmächtigte,

Beklagter,

andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht:

Kiddinx Studios GmbH mit Sitz in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt T. Urek,

 

1        Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 10. Juli 2025 (Sache R 2171/2024-5).

2        Mit Schreiben, das am 14. Oktober 2025 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.

3        Mit Schreiben, das am 27. Oktober 2025 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte beantragt, dass gemäß Art. 136 Abs. 4 der Verfahrensordnung jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

4        Mit Schreiben, das am 29. Oktober 2025 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Streithelferin mitgeteilt, dass sie der Klagerücknahme zustimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.

5        Nach Art. 136 Abs. 4 der Verfahrensordnung trägt im Fall der Klagerücknahme, sofern keine Kostenanträge gestellt werden, jede Partei ihre eigenen Kosten.

6        Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen und jede Partei zur Tragung ihrer eigenen Kosten zu verurteilen.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DER ACHTEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen:

1.      Die Rechtssache T626/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.

2.      Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Luxemburg, den 21. November 2025

Der Kanzler

 

Der Präsident

V. Di Bucci

 

I. Gâlea



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