Drei neue Richter und eine neue Richterin am Bundesgerichtshof
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 02.03.2026
Nr. 040/2026
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Christian Liebhart, Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Thomas Schuster und Richter am Oberlandesgericht Dr. Christoph Spielmann zu Richtern am Bundesgerichtshof sowie Richterin am Oberlandesgericht Manuela Zeller zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Liebhart ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er mit Beginn des Jahres 2002 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht München I und der Staatsanwaltschaft München I eingesetzt. Nachdem er im Oktober 2004 bei der Staatsanwaltschaft München I zum Staatsanwalt ernannt worden war, wechselte er im Dezember 2005 als Richter am Landgericht an das Landgericht München I. Von dort war Herr Liebhart in der Zeit von Januar 2013 bis August 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und im Anschluss bis August 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Mit seiner Rückkehr in die Landesjustiz wurde er bei dem Landgericht Memmingen im September 2018 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt und leitete dort mehrere Strafkammern. Mitte Dezember 2022 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht München und wurde zugleich als Referent der Verwaltung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zugeteilt.
Das Präsidium hat Herrn Liebhart dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm, Zweibrücken und Bremen sowie bundesweit für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schuster ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 2004 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Ansbach eingesetzt, wo er im Juli 2007 auch zum Staatsanwalt ernannt wurde. Im Dezember 2007 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Ansbach und wurde in der Zeit von Mai 2012 bis März 2019 an das Landgericht Nürnberg-Fürth abgeordnet. Während dieser Abordnung wurde Herr Dr. Schuster im Juni 2018 bei dem Oberlandesgericht Nürnberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Zeit von April bis Mitte November 2019 war er im Anschluss als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg tätig. Von dort wechselte er im Dezember 2020 als Vorsitzender Richter am Landgericht an das Landgericht Würzburg, wo er den Vorsitz mehrerer Strafkammern übernahm.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Schuster dem 6. Strafsenat zugewiesen, der für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Saarbrücken zuständig ist.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Spielmann ist 46 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 2009 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Dortmund, dem Amtsgericht Iserlohn und als richterlicher Mitarbeiter in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Hamm eingesetzt. Im Oktober 2012 wurde er bei dem Landgericht Münster zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von Mai 2016 bis Januar 2017 war er an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet und dort in einem Zivilsenat tätig. Von April 2018 bis Januar 2021 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf Herr Dr. Spielmann im Juni 2018 bei dem Oberlandesgericht Hamm zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. In der Zeit von Februar 2021 bis Januar 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Danach gehörte er einem Zivilsenat bei dem Oberlandesgericht Hamm an.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Spielmann dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.
Richterin am Bundesgerichtshof Zeller ist 52 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im März 2000 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während der Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Amberg eingesetzt, wo sie im März 2003 auch zur Staatsanwältin ernannt wurde. Im September 2004 wechselte sie als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht Schwandorf und im Juli 2008 als Richterin am Landgericht an das Landgericht Amberg, von wo sie später noch einmal für sechs Monate an das Landgericht Regensburg abgeordnet war. Im April 2014 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Amberg zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert. In der Zeit von Oktober 2015 bis Dezember 2018 war Frau Zeller an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg abgeordnet und in der Zeit von Februar 2020 bis Januar 2022 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Im Februar 2022 wurde sie bei dem Oberlandesgericht Nürnberg zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und gehörte dort zuletzt einem Strafsenat an. Ende März 2023 wurde sie zudem zum Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs ernannt.
Das Präsidium hat Frau Zeller das Dezernat des Ermittlungsrichters I übertragen und sie dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm, Zweibrücken und Bremen sowie bundesweit für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
Karlsruhe, den 2. März 2026
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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