APVE u.a. Wettbewerb Zwischen mehreren landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen bzw. Vereinigungen von Erzeugerorganisationen getroffene Absprachen über Preise und Mengen können ein Kartell im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen
Curia
119/2017 : 14. November 2017 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-498/16
Schrems Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der privaten Nutzung seines eigenen Facebook-Kontos auf seine Verbrauchereigenschaft stützen, um mehr lesen...
118/2017 : 10. November 2017 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-180/15
Icap u.a./ Kommission Wettbewerb Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen betreffend Yen-Zinsderivate gegenüber der Icap-Gruppe ergangen ist, teilweise für nichtig
117/2017 : 9. November 2017 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-414/16
Egenberger Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die von religiösen Organisationen gestellt werden, der gerichtlichen Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf einer rechtswidrigen Diskriminierung wegen mehr lesen...
114/2017 : 9. November 2017 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-359/16
Altun u.a. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im Betrugsfall die Sozialversicherungsbescheinigung von in der Europäischen Union entsandten Arbeitnehmern außer Acht lassen
116/2017 : 9. November 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-98/15
Espadas Recio SOPO Das System, das in Spanien zur Bestimmung der Grundlage für die Berechnung der Bezugsdauer von Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Teilzeitbeschäftigte mit vertikaler Arbeitszeitvereinbarung angewandt wird, ist unionsrechtswidrig
115/2017 : 9. November 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-306/16
Maio Marques da Rosa SOPO Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden