C-371/23 – Mercedes-Benz Group

C-371/23 – Mercedes-Benz Group

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2025:870

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

3. November 2025(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache C‑371/23

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Duisburg (Deutschland) mit Beschluss vom 4. Juni 2023, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juni 2023, in dem Verfahren

HT

gegen

Mercedes-Benz Group AG

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts A. Rantos

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 11. August 2025 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem Landgericht Duisburg (Deutschland) das Urteil vom 1. August 2025, Volkswagen (C‑666/23, EU:C:2025:604), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.

2        Nachdem das vorlegende Gericht zunächst am 26. August 2025 geantwortet hatte, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalte, teilte es dem Gerichtshof am 29. September 2025 über e‑Curia mit, dass die Klage des Ausgangsverfahrens inzwischen zurückgenommen worden sei, so dass eine Aufrechterhaltung dieses Ersuchens nicht mehr erforderlich sei.

3        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

4        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C371/23 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 3. November 2025

Unterschriften



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