65/2018 : 16. Mai 2018 – Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-268/17
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Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar ist der Gerichtshof nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen, mit denen die Justizbehörde, die einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, wissen möchte, ob die vollstreckende Justizbehörde die Vollstreckung dieses Haftbefehls verweigern kann
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar ist der Gerichtshof nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen, mit denen die Justizbehörde, die einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, wissen möchte, ob die vollstreckende Justizbehörde die Vollstreckung dieses Haftbefehls verweigern kann
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