64/2018 : 8. Mai 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-82/16

64/2018 : 8. Mai 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-82/16

K.A. u.a.

Justiz und Inneres

Ein Antrag auf Familienzusammenführung ist auch dann zu bearbeiten, wenn er von einem Drittstaatsangehörigen, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, zum Zweck der Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger gestellt wird, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat

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