24/2022 : 3. Februar 2022 – Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-500/20
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Verkehr
Generalanwältin Ćapeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI zuständig ist, da die Union ihre geteilte Zuständigkeit ausgeübt hat, indem sie dem COTIF beigetreten ist
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Generalanwältin Ćapeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI zuständig ist, da die Union ihre geteilte Zuständigkeit ausgeübt hat, indem sie dem COTIF beigetreten ist
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