145/2020 : 24. November 2020 – Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-225/19,C-226/19
Minister van Buitenlandse Zaken
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine Entscheidung über die Verweigerung eines Schengen-Visums erlässt, muss in dieser Entscheidung den anderen Mitgliedstaat und den auf den Einwand gestützten konkreten Verweigerungsgrund – wobei gegebenenfalls die Gründe für den Einwand zu erläutern sind – angeben
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine Entscheidung über die Verweigerung eines Schengen-Visums erlässt, muss in dieser Entscheidung den anderen Mitgliedstaat und den auf den Einwand gestützten konkreten Verweigerungsgrund – wobei gegebenenfalls die Gründe für den Einwand zu erläutern sind – angeben
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