Verurteilung wegen Mordanschlags auf Henriette Reker rechtskräftig
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 3/2017
Verurteilung wegen Mordanschlags auf
Henriette Reker rechtskräftig
Beschluss vom 21. Dezember 2016 – 3 StR 454/16
Der 45-jährige Frank S. wurde mit Urteil des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2016 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts versuchte der Angeklagte, die damalige Kandidatin Henriette Reker heimtückisch zu töten, um ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zu verhindern und ein Zeichen gegen die nach seiner Auffassung verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015, dem Tag vor der Wahl, stach der Angeklagte der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Henriette Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Anklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 – 3 StR 454/16 – verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf – Urteil vom 1. Juli 2016 – III-6 StS 1/16 (2 StE 2/16-5)
Karlsruhe, den 9. Januar 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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