Urteil wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger Tötung im Landkreis Rotenburg (Wümme) rechtskräftig
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 223/2025
Urteil wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger
Tötung im Landkreis Rotenburg (Wümme)
rechtskräftig
Beschluss vom 26. November 2025 – 6 StR 393/25
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 28. Februar 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Personen. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnhäusern, überraschte sie dort und tötete sie mit mehreren Schüssen. Das Landgericht hat die Taten, die sich gegen den Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter sowie gegen eine Freundin der Ehefrau richteten, als Morde gewertet und jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Die Tötung eines Kleinkindes hat das Landgericht als fahrlässige Tötung gewertet, weil der Angeklagte es nicht wahrnahm, als er Schüsse auf die Mutter des Kindes abgab.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Verden – Urteil vom 28. Februar 2025 – 1 Ks 13921/24 (107/24)
Die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch lautet:
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer … heimtückisch …einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 1. Dezember 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Leave a Comment cancel
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.