C-718/22 – Debeka Lebensversicherung

C-718/22 – Debeka Lebensversicherung

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2023:613

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

21. Juli 2023(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑718/22

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Erfurt (Deutschland) mit Entscheidung vom 14. Oktober 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 23. November 2022, in dem Verfahren

HK

gegen

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

–        des Debeka Lebensversicherungsvereins a. G., vertreten durch Rechtsanwältin A. T. Patze und Rechtsanwalt M. Schaaf,

–        der Europäischen Kommission, vertreten durch G. Goddi, H. Tserepa-Lacombe und G. von Rintelen als Bevollmächtigte,

nach Anhörung des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona

folgenden

Beschluss

1        Aufgrund der vom Beklagten des Ausgangsverfahrens erhaltenen Informationen hat der Gerichtshof das vorlegende Gericht mit Schreiben vom 19. Juni 2023 um Mitteilung gebeten, ob der Kläger des Ausgangsverfahrens seine Klage zurückgenommen hat und, wenn ja, ob es sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten will.

2        Das Landgericht Erfurt (Deutschland) hat dem Gerichtshof am 11. Juli 2023 über e‑Curia mitgeteilt, dass es dieses Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrechterhalten wolle.

3        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

4        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C718/22 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 21. Juli 2023

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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