C-552/23 P – Repasi/ Kommission

C-552/23 P – Repasi/ Kommission

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2024:947

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ACHTEN KAMMER DES GERICHTSHOFS

30. Oktober 2024(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache C‑552/23 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 30. August 2023,

René Repasi, vertreten durch Rechtsanwältin D. Fouquet, Universitätsprofessor F. Kainer, Rechtsanwalt H.‑G. Kamann und Universitätsprofessor M. Nettesheim,

Rechtsmittelführer,

andere Partei des Verfahrens:

Europäische Kommission, vertreten durch F. Erlbacher, A. Nijenhuis und G. von Rintelen als Bevollmächtigte,

Beklagte im ersten Rechtszug,

erlässt

DER PRÄSIDENT DER

ACHTEN KAMMER DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung der Generalanwältin L. Medina

folgenden

Beschluss

1        Herr René Repasi hat dem Gerichtshof am 11. Oktober 2024 über e‑Curia gemäß Art. 148 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass er sein Rechtsmittel zurücknehme.

2        Am 14. Oktober 2024 hat die Kommission dem Gerichtshof über e‑Curia mitgeteilt, dass sie die eingereichte Rücknahme zur Kenntnis nehme und beantrage, Herrn René Repasi zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

3        Nimmt eine Partei das Rechtsmittel oder einen Antrag zurück, so wird sie gemäß Art. 141 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 184 Abs. 1 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

4        In Anbetracht der Umstände des vorliegenden Falles ist mithin Herr René Repasi zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Aus diesen Gründen hat der Präsident der Achten Kammer beschlossen:

1.      Die Rechtssache C552/23 P wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2.      René Repasi trägt die Kosten.

Luxemburg, den 30. Oktober 2024

Der Kanzler

 

      Der Kammerpräsident

A. Calot Escobar

 

S. Rodin



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