Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages („Wirecard“) nach Ende des Ausschusses unzulässig

Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages („Wirecard“) nach Ende des Ausschusses unzulässig

Pressemitteilung 230/21 vom 22.12.2021

Leave a Comment

Schreibe einen Kommentar