Urteil des Landgerichts Passau im Strafverfahren um Passauer Millionenerbe rechtskräftig
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 204/2025
Urteil des Landgerichts Passau im Strafverfahren um Passauer Millionenerbe rechtskräftig
Beschluss vom 9. September 2025 – 1 StR 299/25
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug, mit versuchter mittelbarer Falschbeurkundung und mit falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts betreute die Angeklagte den pflegebedürftigen und vermögenden Niels K., der am 11. September 2021 verstarb. Der Nachlass, zu dem auch das Archiv des Dichters Hans Carossa gehörte, hatte einen Wert von mindestens 20 Millionen €. Die Angeklagte ließ dem Nachlassgericht mit Anwaltsschreiben vom 17. September 2021 zwei Testamente vorlegen, die sie als Alleinerbin auswiesen. Tatsächlich hatte der Erblasser, wie die Angeklagte wusste, diese letztwilligen Verfügungen nicht niedergeschrieben. Niels K. hatte vielmehr eine öffentliche Stiftung zur Alleinerbin eingesetzt. Mit der Vorlage der beiden Totalfälschungen wollte die Angeklagte einen Erbschein ausgestellt erhalten, mit dem sie auf das Nachlassvermögen hätte zugreifen können. Zudem bekräftigte sie am 16. November 2021 gegenüber dem Nachlassgericht wahrheitswidrig in einer eidesstaatlichen Versicherung, dass es keine weiteren Verfügungen von Todes wegen gebe.
Die Beweisführung des Landgerichts beruht vor allem auf einem graphologischen Gutachten eines Sachverständigen vom Bayerischen Landeskriminalamt. Zudem hatte sich die Angeklagte gegenüber dem Nachlassgericht und der Ermittlungsrichterin in Widersprüche verstrickt, unter welchen Umständen sie die Testamente in einem schwarzen Büchlein des Niels K. gefunden haben will.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichtete Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Auch ihre beiden Rügen, mit denen sie die Befangenheit des Sachverständigen beanstandet hatte, hatten keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist daher rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Passau – Urteil vom 27. Februar 2025 – 2 KLs 33 Js 12564/21
Karlsruhe, den 6. November 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Leave a Comment cancel
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.