C-511/22 – trendtours Touristik

C-511/22 – trendtours Touristik

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2024:620

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

27. Juni 2024(*)

„Streichung“

In den verbundenen Rechtssachen C‑511/22 und C‑529/22

betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Beschlüssen vom 9. Juni und 7. Juli 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 29. Juli und 9. August 2022, in den Verfahren

AQ (C‑511/22),

PA (C‑529/22)

gegen

trendtours Touristik GmbH

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

–        der griechischen Regierung, vertreten durch Z. Chatzipavlou, C. Kokkosi und E. Tsaousi als Bevollmächtigte,

–        der Europäischen Kommission, vertreten durch B.‑R. Killmann und I. Rubene als Bevollmächtigte,

nach Anhörung der Generalanwältin L. Medina

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 4. März 2024 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem Landgericht Frankfurt am Main (Deutschland) zwei Urteile vom 29. Februar 2024, Tez Tour (C‑299/22, EU:C:2024:181) und Kiwi Tours (C‑584/22, EU:C:2024:188), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieser Urteile seine Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.

2        Am 12. Juni 2024 hat das vorlegende Gericht dem Gerichtshof über e‑Curia mitgeteilt, dass es diese Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrechterhalten möchte.

3        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssachen im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

4        Für die Beteiligten der Ausgangsverfahren ist das Verfahren Teil der beim vorlegenden Gericht anhängigen Verfahren; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die verbundenen Rechtssachen C511/22 und C529/22 werden im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 27. Juni 2024

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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