C-338/25 P – Ponomarenko/ Rat

C-338/25 P – Ponomarenko/ Rat

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2025:787

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

30. September 2025(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache C‑338/25 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 15. Mai 2025,

Alexander Ponomarenko, wohnhaft in Moskau (Russland), vertreten durch Rechtsanwalt M. Komuczky,

Kläger,

andere Partei des Verfahrens:

Rat der Europäischen Union, vertreten durch L. Berger und A. Boggio-Thomasaz als Bevollmächtigte,

Beklagter im ersten Rechtszug,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts A. Biondi

folgenden

Beschluss

1        Herr Alexander Ponomarenko hat dem Gerichtshof am 28. August 2025 gemäß Art. 148 der Verfahrensordnung über e‑Curia mitgeteilt, dass er sein Rechtsmittel zurücknehme.

2        Der Rat hat dem Gerichtshof am 3. September 2025 über e‑Curia mitgeteilt, dass er zur Rücknahme des Rechtsmittels keine Bemerkungen habe, aber beantrage, Herrn Alexander Ponomarenko die Kosten aufzuerlegen.

3        Nimmt eine Partei das Rechtsmittel oder einen Antrag zurück, so wird sie gemäß Art. 141 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 184 Abs. 1 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

4        Unter den vorliegenden Umständen ist daher Herr Alexander Ponomarenko zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

1.      Die Rechtssache C338/25 P wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2.      Herr Alexander Ponomarenko trägt die Kosten.

Luxemburg, den 30. September 2025

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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