Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen zweifachen Mordes an ukrainischen Soldaten in Murnau

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen zweifachen Mordes an ukrainischen Soldaten in Murnau

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Mitteilung der Pressestelle


Nr. 199/2025

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen zweifachen Mordes an ukrainischen Soldaten in Murnau

Beschluss vom 16. Oktober 2025 – 1 StR 314/25

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der trinkgewöhnte Angeklagte, ein in der sowjetischen Armee ausgebildeter russischer Staatsangehöriger, am 27. April 2024 bei einem gemeinsamen Trinkgelage an einem Rondell in der Nähe eines Einkaufszentrums in Murnau mit den beiden stark alkoholisierten, kriegsversehrten und in einem Unfallkrankenhaus vor Ort behandelten ukrainischen Geschädigten in Streit geraten und beschloss, den einen der beiden zu töten. Nachdem er ein Messer aus seiner Wohnung geholt hatte, näherte er sich dem ersten Opfer von hinten und stach mehrfach auf dessen linke Seite, insbesondere den Hals, ein, was zum sofortigen Tod des Opfers führte. Sodann tötete er auch den zweiten Soldaten, den er als einzigen Zeugen seiner Tat ansah, indem er ihm mehrere Messerstiche in Rücken und Hals versetzte. Nach dem weniger als eine Minute dauernden Angriff entfernte sich der Angeklagte. Das zweite Opfer erlag kurze Zeit später seinen schweren Verletzungen.

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen beschwerenden Rechtsfehler ergab und insbesondere die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld revisionsrechtlich nicht zu beanstanden war. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht München II – Urteil vom 7. März 2025 – 1 Ks 501 Js 490/24

Karlsruhe, den 3. November 2025


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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