Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Fall des „Doppelgängerinnen-Mordes“ von Ingolstadt
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 206/2025
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Fall des „Doppelgängerinnen-Mordes“ von Ingolstadt
Beschluss vom 30. September 2025 – 1 StR 333/25
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts beschloss die Angeklagte im Juli 2022, ihren Schwager gegen Zahlung von 10.000 € aus Rache töten zu lassen. Sie machte ihn dafür verantwortlich, dass sich ihr nach religiösem Brauch mit ihr verheirateter Ehemann endgültig von ihr getrennt hatte. Zur Ausführung der Tat kam es lediglich deshalb nicht, weil der Beauftragte, an den die Angeklagte bereits 5.000 € gezahlt hatte, nur zum Schein auf ihr Angebot eingegangen war.
Weil die Angeklagte unter einer neuen Identität ein neues Leben beginnen wollte, fasste sie den Entschluss, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, zu diesem Zweck zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten eine ihr ähnlich sehende Frau zu töten und die Leiche in ihrem eigenen Fahrzeug zu verbrennen. Hierzu kontaktierte sie ihr optisch passend erscheinende Frauen auf Instagram und bot ihnen unter anderem eine kostenlose Laserbehandlung an. Die 23-jährige Geschädigte ging auf das Angebot der Angeklagten ein. Am 16. August 2022 holten die beiden Angeklagten die Geschädigte an ihrem Wohnort ab. In einem Waldgebiet schlug der Mitangeklagte das arglose Opfer mit einem Schlagring nieder und tötete es sodann mit zahlreichen Messerstichen. Zu der geplanten Verbrennung der Leiche kam es nicht mehr, weil diese in dem vorübergehend in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten abgestellten Fahrzeug entdeckt wurde.
Der Bundesgerichtshof hat die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Ingolstadt – Urteil vom 19. Dezember 2024 – 1 Ks 12 Js 14061/22
Karlsruhe, den 6. November 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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