Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines 18-Jährigen wegen Mordes an einer Mitschülerin und wegen Körperverletzung

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines 18-Jährigen wegen Mordes an einer Mitschülerin und wegen Körperverletzung

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Mitteilung der Pressestelle


Nr. 98/2025

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines 18-Jährigen

wegen Mordes an einer Mitschülerin und

wegen Körperverletzung

Beschluss vom 13. Mai 2025 – 1 StR 538/24

Das Landgericht Heidelberg hat den Angeklagten mit Urteil vom 7. August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 11 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts besuchten der Angeklagte und die Geschädigte im Jahr 2023 dieselbe Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten über mehrere Monate eine Beziehung. Weil sich die Geschädigte im November 2023 endgültig von ihm trennte, schlug er ihr aus Wut und Enttäuschung mehrfach mit der Faust in das Gesicht, wodurch sie u.a. einen Nasenbeinbruch erlitt.

Der Angeklagte machte die Geschädigte für die aus dem Bekanntwerden seiner Tat für ihn resultierenden negativen Folgen verantwortlich und konnte nicht ertragen, dass sich ihr Leben positiv entwickelte. Er tötete die Geschädigte deswegen am 25. Januar 2024 in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums durch mindestens 25 Messerstiche.

Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als heimtückisch gewertet und niedrige Bewegründe sowie eine besondere Schwere der Schuld angenommen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die durch sein Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist daher rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Heidelberg – 3 KLs 200 Js 2045/24

Karlsruhe, den 21. Mai 2025


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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