Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus rechtskräftig


Mitteilung der Pressestelle
Nr. 181/2025
Verurteilungen nach Schießerei in einem
Hanauer Hochhaus rechtskräftig
Beschluss vom 27. August 2025 – 2 StR 73/25
Das Landgericht Hanau hat einen der Angeklagten, den Haupttäter, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und einen weiteren Angeklagten, seinen Gehilfen, wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Außerdem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Nach den Urteilsfeststellungen begab sich der Haupttäter mit zwei Gehilfen wegen einer Familienstreitigkeit am 28. März 2024 zur Wohnung des Geschädigten im dritten Stock eines Hanauer Hochhauses. Er wollte mit dem Geschädigten kämpfen und nahm die beiden Gehilfen mit deren Einverständnis zu seiner Verstärkung mit. Der Haupttäter klopfte an die Wohnungstür. Der Geschädigte öffnete die Tür einen Spalt breit, erkannte den Haupttäter, begriff dessen Absichten und schloss die Wohnungstür sofort wieder. Die beiden revidierenden Angeklagten beschlossen, sich gewaltsam Zugang zur Wohnung des Geschädigten zu verschaffen, und traten mehrfach gegen die Wohnungstür, an der Schäden entstanden. Der Geschädigte, der bemerkte, dass sich die Tür nach innen verbog und mit dem Aufbruch der Wohnungstür rechnete, legte sich bäuchlings auf den Boden und drückte mit den Füßen gegen die Tür, um die Türbeschläge zu entlasten. Der Haupttäter zog zur Überraschung seiner Gehilfen, die sich daraufhin eilends entfernten, eine Kleinkaliberwaffe. Er schoss insgesamt zehnmal aus kurzer Entfernung schräg nach links unten auf die Wohnungstür, bis das Magazin geleert war. Da das Aufschießen des Schlosses der Wohnungstür scheiterte und der Haupttäter keine Möglichkeit mehr sah, in die Wohnung zu gelangen, verließ er ebenfalls den Tatort. Der Geschädigte blieb unverletzt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der zwei revidierenden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.
Landgericht Hanau – Urteil vom 19. September 2024 – 1 Ks – 5511 Js 6680/23
Karlsruhe, den 1. Oktober 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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