T-27/25 – Flightright

T-27/25 – Flightright

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:T:2025:221

BESCHLUSS DES GERICHTS (Kammer für Vorabentscheidungssachen)

25. Februar 2025(*)

„ Streichung “

In der Rechtssache T‑27/25,

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Königs Wusterhausen (Deutschland) mit Beschluss vom 20. November 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Januar 2025 und an das Gericht weitergeleitet am 21. Januar 2025, in dem Verfahren

Flightright GmbH

gegen

Ryanair DAC

erlässt

DAS GERICHT (Kammer für Vorabentscheidungssachen)

unter Mitwirkung des Präsidenten S. Papasavvas, der Richterin N. Półtorak (Berichterstatterin), des Richters M. Sampol Pucurull, der Richterin G. Steinfatt und des Richters W. Valasidis,

Generalanwalt: J. Martín y Pérez de Nanclares,

Kanzler: V. Di Bucci,

nach Anhörung des Generalanwalts

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 15. Januar 2025, das am 28. Januar 2025 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen dem Gericht mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 227 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichts anzuordnen.

3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat

DAS GERICHT (Kammer für Vorabentscheidungssachen)

beschlossen:

Die Rechtssache T27/25 wird im Register des Gerichts gestrichen.

Luxemburg, den 25. Februar 2025

Der Kanzler

 

Der Präsident

V. Di Bucci

 

S. Papasavvas



Leave a Comment

Schreibe einen Kommentar