39/2021 : 16. März 2021 – Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-28/20
Airhelp
Verkehr
Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften organisierter Streik grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar, aufgrund dessen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung befreit sein kann, Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung für die betreffenden Flüge zu leisten
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Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften organisierter Streik grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar, aufgrund dessen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung befreit sein kann, Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung für die betreffenden Flüge zu leisten
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