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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten „Diesel-Skandal“ rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 234/2025 Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Skandal" rechtskräftig Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 1 StR 270/24 Das Landgericht München II hat wegen Betruges in 94.924 tateinheitlichen Fällen gegen den Angeklagten P. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und gegen den Angeklagten H. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Den Angeklagten S. hat das Landgericht wegen Betruges in 17.177 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte P. Abteilungsleiter im Bereich…
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CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:C:2025:817 Vorläufige FassungSCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSNICHOLAS EMILIOUvom 23. Oktober 2025(1)Rechtssache C‑224/24Società Eredi Raimondo Bufarini Srl – Servizi AmbientaligegenMinistero dell’Interno,Ministero della Transizione Ecologica,Comitato tecnico regionale delle Marche,Coordinamento per l’uniforme applicazione sul territorio nazionale di cui all’art. 11 del D.Lgs. 105/2015,Beteiligte:Regione Marche,FP(Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato [Staatsrat, Italien])„ Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2012/18/EU – Abfallbehandlungsanlagen – Gefährliche Stoffe – Begriff des „Vorhandenseins gefährlicher Stoffe“ – Vorgesehenes Vorhandensein – Mitteilungspflicht “I.      Einleitung1.        Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Staatsrat, Italien) betrifft die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen zur Feststellung des Vorhandenseins gefährlicher Stoffe im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen…
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C-411/25 P – EUIPO/ Versiontech

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:C:2025:943 Vorläufige FassungBESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln)18. November 2025(*)„ Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts dargetan wird – Zulassung des Rechtsmittels “In der Rechtssache C‑411/25 Pbetreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 20. Juni 2025,Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Gája, D. Hanf und D. Stoyanova-Valchanova als Bevollmächtigte,Rechtsmittelführer,andere Parteien des Verfahrens:Versiontech Inc. mit Sitz in Brooklyn (Vereinigte Staaten),Klägerin…
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