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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bommel im Ruhestand

Mitteilung der Pressestelle Nr. 85/2025 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bommel im Ruhestand Richter am Bundesgerichtshof Dr. Enno Bommel wird mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand treten. Herr Dr. Bommel wurde am 16. April 1962 in Duisburg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer gut zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld sowie einer neunmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Oktober 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Zunächst wurde er bis Anfang Juni 1992 in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums abgeordnet und dort bei dem Landgericht Osnabrück eingesetzt.…
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Verhandlungstermin am 31. Juli 2025 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 72/23 (Flughafen Frankfurt-Hahn)

Mitteilung der Pressestelle Nr. 86/2025 Verhandlungstermin am 31. Juli 2025 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 72/23 (Flughafen Frankfurt-Hahn) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die beihilferechtliche Zulässigkeit der Ermäßigung von Flughafenentgelten und der Gewährung von Marketing-Support zu entscheiden. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Deutsche Lufthansa AG. Sie hat im Jahr 2006 gegen die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt-Hahn Klage erhoben. Deren Gesellschafter waren die Fraport AG und die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Klägerin wendet sich gegen die Konditionen, die die Betreibergesellschaft der Fluggesellschaft Ryanair mit Verträgen aus den Jahren 1999, 2001/2002 und 2005 eingeräumt hatte…
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Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit dem Wurf eines Sprengkörpers auf eine Trauergemeinde auf

Mitteilung der Pressestelle Nr. 87/2025 Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit dem Wurf eines Sprengkörpers auf eine Trauergemeinde auf Urteil vom 30. April 2025 - 1 StR 457/24 Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Taten unter Freispruch im Übrigen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts gehörten der Angeklagte und der Geschädigte zwei aus dem Großraum Stuttgart stammenden rivalisierenden Gruppen an, zwischen denen es in der Vergangenheit zu wiederkehrenden gewaltsamen Auseinandersetzungen - zuletzt verstärkt unter Schusswaffengebrauch - gekommen war. Die Trauerfeier vom 9. Juni…
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57/2025 : 30. April 2025 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-386/23

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