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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

144/2025 : 19. November 2025 – Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-367/23

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T-188/24 – Compagnie générale des établissements Michelin/ Kommission

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:T:2025:686 Vorläufige FassungURTEIL DES GERICHTS (Zweite Kammer)9. Juli 2025(*)„ Wettbewerb – Kartelle – Verwaltungsverfahren – Beschluss, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird – Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Gegenstand und Zweck der Nachprüfung – Begründungspflicht – Hinreichend ernsthafte Indizien – Schutz des Privatlebens – Gerichtliche Kontrolle “In der Rechtssache T‑188/24,Compagnie générale des établissements Michelin mit Sitz in Clermont-Ferrand (Frankreich), vertreten durch Rechtsanwalt E. Sarrazin, Rechtsanwältin J. Brousseau und Rechtsanwalt J.‑P. Gunther,Klägerin,gegenEuropäische Kommission, vertreten durch T. Baumé, N. Cambien und M. Domecq als Bevollmächtigte,Beklagte,erlässtDAS GERICHT (Zweite Kammer)unter Mitwirkung der Präsidentin A. Marcoulli sowie der Richterinnen V. Tomljenović und L. Spangsberg Grønfeldt (Berichterstatterin),Kanzler:…
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T-553/23 – Latombe/ Kommission

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:T:2025:831 Vorläufige FassungURTEIL DES GERICHTS (Zehnte erweiterte Kammer)3. September 2025(*)„ Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten – Durchführungsbeschluss der Kommission über die Angemessenheit des von den Vereinigten Staaten gewährten Schutzniveaus für personenbezogene Daten – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Recht auf Privat- und Familienleben – Entscheidungen, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen – Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten “In der Rechtssache T‑553/23,Philippe Latombe, wohnhaft in Nantes (Frankreich), vertreten durch Rechtsanwältin N. Coutrelis sowie Rechtsanwälte J.‑B. Soufron und T. Lamballe,Kläger,gegenEuropäische Kommission, vertreten durch D. Calleja Crespo, A. Bouchagiar, H. Kranenborg und C. Ladenburger als Bevollmächtigte,Beklagte,unterstützt durchIrland, vertreten…
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Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 219/2025 Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne rechtskräftig Beschluss vom 5. November 2025 – 2 StR 259/25 Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten der Vergewaltigung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig befunden. Den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat es zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und seinen erwachsenen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weiter hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Nach den Urteilsfeststellungen nahmen die Angeklagten in einer Nacht im Oktober 2021 die erheblich in ihrer Willensbildung und…
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