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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

Verhandlungstermin am 12. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 219/24 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Erstherstellung des Sondereigentums bei einem „steckengebliebenen Bau“?)

Mitteilung der Pressestelle Nr. 203/2025 Verhandlungstermin am 12. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 219/24 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Erstherstellung des Sondereigentums bei einem "steckengebliebenen Bau"?) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob sich die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur erstmaligen Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach einer Insolvenz des Bauträgers auch auf die Herstellung von Teilen des Sondereigentums erstreckt. Sachverhalt: Die Kläger sind jeweils Sondereigentümer von zwei noch nicht vollständig hergestellten Dachgeschosseinheiten. Die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist bereits im…
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Urteil des Landgerichts Passau im Strafverfahren um Passauer Millionenerbe rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 204/2025 Urteil des Landgerichts Passau im Strafverfahren um Passauer Millionenerbe rechtskräftig Beschluss vom 9. September 2025 - 1 StR 299/25 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug, mit versuchter mittelbarer Falschbeurkundung und mit falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betreute die Angeklagte den pflegebedürftigen und vermögenden Niels K., der am 11. September 2021 verstarb. Der Nachlass, zu dem auch das Archiv des Dichters Hans Carossa gehörte, hatte einen Wert von mindestens 20 Millionen €. Die Angeklagte ließ…
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Verurteilung wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle Nr. 205/2025 Verurteilung wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld rechtskräftig Beschlüsse vom 5. August 2025 - 1 StR 263/25 Das Landgericht Traunstein hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und fünf Monaten bzw. acht Jahren verurteilt. Ferner hat es die Einziehung des Wertes der Tatbeute in Höhe von 475.000 Euro gegen beide Angeklagte in gesamtschuldnerischer Haftung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten – Vater und Sohn – die Drahtzieher eines am 5. Januar 2024 durch zwei unbekannte Mittäter ausgeführten Überfalls auf einen Geldboten in Großkarolinenfeld,…
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Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind

Mitteilung der Pressestelle Nr. 201/2025 Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach "nicht versichert Schäden durch Pandemien" sind Urteil vom 5. November 2025 - IV ZR 109/24 Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, nicht nach § 307 Abs. 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam ist. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger, ein als qualifizierter Verbraucherverband im Sinne von § 4 Abs. 1 UKlaG eingetragener Verein, und der beklagte Versicherer streiten über die Wirksamkeit einer Klausel in…
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