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Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht Stuttgart

Unsere Kanzlei ist auch von Leonberg, Gerlingen, Vaihingen, Degerloch gut erreichbar.
Die Rechtsanwälte Haustein und Rossier in Stuttgart West, verstehen sich neben ihrer jeweiligen speziellen Tätigkeitsschwerpunkte (Immobilienrecht, Mietrecht und Familienrecht) vor allem auch als Rechtsberater in allen Lebenslagen.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten im Immobilienrecht, im Familienrecht und im Mietrecht auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

Wir wollen neben unserer Beratung und gerichtlichen Vertretung in Fällen unserer jeweiligen Haupttätigkeiten auch Ihre vertrauenswürdigen Erstberater in Fällen aller Art sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems und versuchen, für Sie Strategien zum Erfolg zu entwickeln.

In den allermeisten Fällen werden wir Ihnen selber helfen können, in anderen ‐ bspw. bei sehr speziellen Rechtsproblematiken werden wir Sie entsprechend und vertrauensvoll an spezialisierte Kollegen überweisen.

Unser Ziel ist es, für die jeweilige Mandantschaft eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten, weil unseres Erachtens nach oftmals nur der Gesamtüberblick über Ihre Situation eine wirklich fundierte, rechtliche Beratung ermöglicht.

Wir beraten Sie gerne im Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht bei Scheidungen, Kündigungen, Verträge und Bescheiden.

Rechtsanwalt Oliver R. Haustein absolvierte sein 1. juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 an der Universität Tübingen mit Prädikat und erhielt den akademischen Grad des Diplomjuristen.
Bereits während seines 2 – jährigen juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart legte er seine Ausbildungsschwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht.
Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf Rechtsfälle mit Immobilienbezug.
Er vertrat daher hauptsächlich Bauträger, Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gebäuden, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Wohnungsbereich.
Im Jahre 2007 verkaufte er die Kanzlei Haustein und Kollegen und übernahm für einige Jahre ...mehr lesen

Rechtsanwältin Iris Glencora Rossier beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit dem 1. juristischen Staatsexamen im Jahre 2005.
Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Hechingen schloss sie im Jahre 2007 erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin, u.a. für zwei mittelständige Kanzleien.
Sie bearbeitete insbesondere familien‐ und sozialrechtliche, aber auch alle sonstigen Rechtsangelegenheiten. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwältin Iris Rossier den Fachanwaltskurs für Familienrecht....mehr lesen

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Ihren Beratungstermin!

aktuelle Rechtsprechung

121/2025 : 15. September 2025 – Feierliche Sitzung

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T-482/21 – TenneT TSO und TenneT TSO/ ACER

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:T:2024:650 Vorläufige FassungURTEIL DES GERICHTS (Dritte erweiterte Kammer)25. September 2024(*)„ Energie – Elektrizitätsbinnenmarkt – Kapazitätsberechnungsregion – Core-Region – Erlass der Kostenteilungsmethode für das Redispatching und Countertrading durch die ACER – Begründungspflicht – Festlegung des Toleranzniveaus für legitime Ringflüsse – Art. 16 Abs. 13 der Verordnung (EU) 2019/943 “In der Rechtssache T‑482/21,TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth (Deutschland),TenneT TSO BV mit Sitz in Arnheim (Niederlande),vertreten durch Rechtsanwälte D. Uwer, J. Meinzenbach und P. Rieger sowie Rechtsanwältinnen R. Klein und S. Westphal,Klägerinnen,unterstützt durchBundesrepublik Deutschland, vertreten durch J. Möller und N. Scheffel als Bevollmächtigte,Streithelferin,gegenAgentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), vertreten durch…
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T-263/22 – CCCME u. a./ Kommission

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:T:2024:663 Vorläufige FassungURTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)2. Oktober 2024(*)„ Dumping – Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China – Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Klagebefugnis – Repräsentativer Verband von Ausführern – Art. 2 Abs. 6a der Verordnung (EU) 2016/1036 – Bestimmung des Normalwerts – Wahl des geeigneten repräsentativen Landes – Art. 2 Abs. 10 der Verordnung 2016/1036 – Berichtigungen – Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit – Art. 18 der Verordnung 2016/1036 – Bestimmung der Dumpingspanne für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende ausführende Hersteller – Definition der betroffenen Ware – Schädigung eines…
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T-713/22 – Portumo – Madeira u. a./ Kommission (Zone franche de Madère)

CURIA - Documents Language of document : ECLI:EU:T:2024:775 Vorläufige FassungURTEIL DES GERICHTS (Fünfte Kammer)6. November 2024(*)„ Staatliche Beihilfen – Freizone Madeira – Von Portugal angewandte Beihilferegelung – Beschluss, mit dem die Unvereinbarkeit der Regelung mit den Beschlüssen C(2007) 3037 final und C(2013) 4043 final festgestellt, diese Regelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der nach dieser Regelung gezahlten Beihilfen angeordnet wird – Begriff ,bestehende Beihilfe‘ im Sinne von Art. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung (EU) 2015/1589 – Rückforderung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Niederlassungsfreiheit – Freizügigkeit der Arbeitnehmer “In den Rechtssachen T‑713/22 und T‑720/22,Portumo – Madeira –…
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