Verhandlungstermin im Dieselverfahren“ gegen die Daimler AG (VI ZR 162/20) vom 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr aufgehoben

Verhandlungstermin im Dieselverfahren“ gegen die Daimler AG (VI ZR 162/20) vom 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr aufgehoben

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Mitteilung der Pressestelle


Nr. 128/2020

Verhandlungstermin im Dieselverfahren“ gegen die Daimler AG

(VI ZR 162/20) vom 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr aufgehoben

Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe dazu Pressemitteilung 73/2020) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat.

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen einen Fahrzeughersteller. Der klagende Käufer hatte geltend gemacht, das von der beklagten Daimler AG hergestellte Fahrzeug weise eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten „Thermofensters“ auf.

Ein Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik wird am 14. Dezember 2020, 11.00 Uhr verhandelt (siehe dazu Pressemitteilung 129/2020).

Karlsruhe, den 12. Oktober 2020


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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