Verhandlungstermin am 11. Juli 2018, 10.00 Uhr – VIII ZR 277/16 (Auswirkungen einer „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter auf formularvertragliche Klausel zur Überwälzung von Schönheitsreparaturen)
Pressemitteilung 94/18 vom 18.05.2018
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