Urteil des Landgerichts München II wegen „Dreifach-Mordes“ in Starnberg und bewaffneten Raubüberfalls rechtskräftig

Urteil des Landgerichts München II wegen „Dreifach-Mordes“ in Starnberg und bewaffneten Raubüberfalls rechtskräftig

Druckansicht

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 29/2024

Urteil des Landgerichts München II wegen „Dreifach-Mordes“ in Starnberg und bewaffneten Raubüberfalls rechtskräftig

Beschluss vom 7. Februar 2024 – 1 StR 433/23  

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in Tatmehrheit mit besonders schwerem Raub zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seinen Freund – den nicht revidierenden Mitangeklagten – zum Anwesen einer Familie gefahren, deren Sohn über eine umfangreiche Waffen- und Munitionssammlung verfügte. Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan erschoss der Freund den 21-jährigen Sohn der Familie im Schlaf, damit sich beide in den Besitz der wertvollen Waffen zum Zwecke des gemeinsamen Weiterverkaufs setzen konnten. Nach Tötung des Sohnes erschoss der Freund auch dessen Eltern und veränderte den Tatort so, dass es zunächst danach aussah, als hätte der Sohn erst seine Eltern erschossen und sich anschließend selbst das Leben genommen. Da der Verkauf der gemeinsam im Fahrzeug des Angeklagten abtransportierten Waffen misslang, begingen beide elf Tage später einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Supermarkt, um nun hierdurch ihre Geldprobleme zu beheben.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht München II – Urteil vom 6. März 2023 – 1 JKLs 33 Js 2388/20 

Karlsruhe, den 15. Februar 2024


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht

Leave a Comment

Schreibe einen Kommentar