T-103/18 – S & V Technologies/ EUIPO – Smoothline (Smoothline)

T-103/18 – S & V Technologies/ EUIPO – Smoothline (Smoothline)

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN
DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTS

6. Juli 2018()

„Streichung“

In der Rechtssache T-103/18

S & V Technologies GmbH mit Sitz in Henningsdorf (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Schmitz und M. Breuer,

Klägerin,

gegen

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch M. Fischer als Bevollmächtigter,

Beklagter,

andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO:

Smoothline AG mit Sitz in Zürich (Schweiz),

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Dezember 2017 (Sache R 115/2017‑1), zu einem Löschungsverfahren zwischen S & V Technologies GmbH und Smoothline AG.

1        Mit Schreiben, das am 22. Mai 2018 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat kein Kostenantrag gestellt.

2        Mit Schreiben, das am 1. Juni 2018 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte mitgeteilt, dass er keine Stellungnahme zur Klagerücknahme abgeben möchte, und hat beantragt, die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

3        Nach Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage oder einen Antrag zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

4        Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen, und der Klägerin sind ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten aufzuerlegen.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen:

1.      Die Rechtssache T103/18 wird im Register des Gerichts gestrichen.

2.      S & V Technologies GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Luxemburg, den 6. Juli 2018

Der Kanzler

 

Der Präsident

E. Coulon

 

 S. Frimodt Nielsen


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