Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jürgen-Peter Graf im Ruhestand
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 109/2018
Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Jürgen-Peter Graf im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jürgen-Peter Graf wird mit Ablauf des
30. Juni 2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Graf wurde am 22. Dezember 1952 in Oberkirch geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg trat er Anfang 1983 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei dem Amtsgericht Emmendingen und der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde er am 20. Mai 1985 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Lörrach ernannt. Von dort war er als Richter kraft Auftrags zunächst bis Ende 1986 dem Landgericht Freiburg zugewiesen. Ab Januar 1987 schloss sich eine Tätigkeit bei dem Amtsgericht Lörrach an, wo er am 22. Mai 1987 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von August 1987 bis Juli 1988 war Herr Prof. Dr. Graf an das Amtsgericht Freiburg, hieran anschließend bis März 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und sodann bis September 1992 an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgeordnet; im Verlaufe der letztgenannten Abordnung, am 14. September 1992, wurde ihm eine Planstelle als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg übertragen. Von Oktober 1992 an war er erneut – ab dem 1. Dezember 1993 aus einer Planstelle als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier – im Abordnungsverhältnis bei der Bundesanwaltschaft tätig, an die er am 6. Dezember 1994 unter Beförderung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof versetzt wurde.
Am 5. Februar 2003 wurde Herr Prof. Dr. Graf zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Bis Ende März 2004 gehörte er dem vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. Seit dem 1. April 2004 ist er Mitglied, seit dem
1. Oktober 2015 auch stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Als stellvertretendes bzw. ordentliches Mitglied ist er jeweils für den 1. Strafsenat seit dem 1. Januar 2013 in den Großen Senat für Strafsachen sowie seit dem 1. August 2014 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Von Juni 2006 bis Ende 2010 nahm er neben seiner Zugehörigkeit zum 1. Strafsenat zugleich die Aufgaben des für Sachen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständigen Ermittlungsrichters wahr. Die Hochschule Offenburg bestellte ihn durch Urkunde vom 10. April 2015 zum Honorarprofessor.
Während seiner knapp fünfzehneinhalbjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Graf die Rechtsprechung namentlich des 1. Strafsenats maßgeblich mitgeprägt.
Karlsruhe, den 29. Juni 2018
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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