Hauptverhandlung am 14. Juni 2018, 9.00 Uhr, in der Strafsache 3 StR 236/17 (Verurteilung wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu Kriegsverbrechen)
Pressemitteilung 52/18 vom 15.03.2018
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