
C-710/19 – G. M. A. (Demandeur d’emploi)
Language of document : ECLI:EU:C:2020:739
Vorläufige Fassung
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
MACIEJ SZPUNAR
vom 17. September 2020(1)
Rechtssache C‑710/19
G. M. A.
gegen
État belge
(Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État [Staatsrat, Belgien])
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Art. 45 AEUV – Arbeitsuchende – Aufenthaltsrecht zum Zweck der Stellensuche – Aufenthaltsdauer – Angemessene Frist, die dem Arbeitsuchenden eingeräumt wird (um von geeigneten Stellenangeboten Kenntnis erlangen und Maßnahmen ergreifen zu können, um eingestellt werden zu können) – Pflichten des Aufnahmemitgliedstaats – Pflicht des Arbeitsuchenden – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 14 Abs. 4 Buchst. b –Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts – Voraussetzungen – Art. 15 und 31 – Verfahrensgarantien – Befugnisse eines nationalen Gerichts im Rahmen der Prüfung einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der einem arbeitsuchenden Unionsbürger die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts von mehr als drei Monaten verweigert wird“
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