C-417/22 – Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer

C-417/22 – Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2023:168

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

27. Februar 2023(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑417/22

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Verwaltungsgerichtshof (Österreich) mit Entscheidung vom 10. Juni 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 21. Juni 2022, in dem Verfahren

AB

gegen

Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer,

Beteiligter:

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 9. Januar 2023 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 22. Dezember 2022, EUROAPTIEKA (C‑530/20, EU:C:2022:1014), übersandt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.

2        Der Verwaltungsgerichtshof (Österreich) hat dem Gerichtshof am 9. Februar 2023 über e‑Curia mitgeteilt, dass er dieses Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrechterhalten möchte.

3        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

4        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C417/22 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 27. Februar 2023

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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