C-334/23 – flightright

C-334/23 – flightright

CURIA – Documents

Language of document : ECLI:EU:C:2023:538

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

27. Juni 2023(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑334/23

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Düsseldorf (Deutschland) mit Entscheidung vom 24. Mai 2023, beim Gerichtshof eingegangen am 26. Mai 2023, in dem Verfahren

flightright GmbH

gegen

Laudamotion GmbH

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) hat dem Gerichtshof am 1. Juni 2023 über e‑Curia mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des bei dem nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C334/23 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 27. Juni 2023

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts



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