Außerordentliche Kündigung bei „gefährdet erscheinender“ finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden nur in besonderen Ausnahmefällen möglich
Pressemitteilung 23/18 vom 31.01.2018
Leave a Comment cancel
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.