Verurteilung wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main rechtskräftig
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 214/2025
Verurteilung wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure
in Köln und Frankfurt am Main rechtskräftig
Beschluss vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 625/24
Das Landgericht Köln hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt. Hinsichtlich der in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft hat es eine Anrechnungsentscheidung getroffen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in sechsstelliger Höhe angeordnet. Es hat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und zugunsten der Witwe eines Geschädigten eine Adhäsionsentscheidung getroffen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verübte der Angeklagte – in einem Teil der Fälle mit einem weiteren Beteiligten an der Tat – am 24. März 2018, 6. März 2019 und 9. November 2019 in Köln und Frankfurt am Main Raubüberfälle auf Geldtransporteure. Bei zwei der drei Überfälle setzte der Angeklagte geladene Schusswaffen ein. Bei diesen Überfällen verletzte er Geldtransporteure durch den Einsatz der Schusswaffen erheblich.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er die Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen hat. Die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Landgericht Köln – Urteil vom 4. Januar 2024 – 321 Ks 10/21 (220 Js 942/19 – StA Köln)
Karlsruhe, den 14. November 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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