117/2021 : 1. Juli 2021 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-521/19

117/2021 : 1. Juli 2021 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-521/19

CB

Steuerrecht

Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage eines von Mehrwertsteuerpflichtigen verschleierten Umsatzes ist davon auszugehen, dass die von der Steuerverwaltung rekonstruierten gezahlten und erhaltenen Beträge die Mehrwertsteuer bereits enthalten

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