53/2018 : 24. April 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-353/16
MP
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von Folterungen war, kann „subsidiärer Schutz“ gewährt werden, wenn die realistische Gefahr besteht, dass ihr in diesem Land eine angemessene Behandlung ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands absichtlich verweigert wird
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von Folterungen war, kann „subsidiärer Schutz“ gewährt werden, wenn die realistische Gefahr besteht, dass ihr in diesem Land eine angemessene Behandlung ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands absichtlich verweigert wird
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