45/2022 : 15. März 2022 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-302/20
Autorité des marchés financiers
Niederlassungsfreiheit
Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende Veröffentlichung eines Artikels, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, durch einen Journalisten ist rechtmäßig, wenn sie erforderlich ist, um einer journalistischen Tätigkeit nachzukommen, und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt
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