204/2021 : 16. November 2021 – Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-748/19, C-749, C-750/19, C-751/19, C-752, C-753/19, C-754/19
Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, ist unionsrechtswidrig
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, ist unionsrechtswidrig
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