17/2018 : 22. Februar 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-328/16
Kommission/ Grèce
Umwelt und Verbraucher
Wegen Säumigkeit bei der Umsetzung des Unionsrechts über die Behandlung von kommunalem Abwasser wird Griechenland zu einem Pauschalbetrag von 5 Millionen Euro und einem degressiven Zwangsgeld von 3,28 Millionen Euro pro Halbjahr einer Verzögerung verurteilt
Umwelt und Verbraucher
Wegen Säumigkeit bei der Umsetzung des Unionsrechts über die Behandlung von kommunalem Abwasser wird Griechenland zu einem Pauschalbetrag von 5 Millionen Euro und einem degressiven Zwangsgeld von 3,28 Millionen Euro pro Halbjahr einer Verzögerung verurteilt
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